Neue Wettanbieter in Österreich 2026: Wer ist neu, wer ist seriös, wer hält was?
Inhaltsverzeichnis
Wer in Österreich nach einem neuen Wettanbieter sucht, trifft auf eine ungewöhnliche Lage: Der Markt ist nicht zentral geregelt, es gibt keine nationale Liste der lizenzierten Buchmacher und keine zentrale Sperrdatei. Was als „neu“ angekündigt wird, muss sich erst dort beweisen, wo es zählt — bei der Bewilligung des jeweiligen Bundeslands, bei den Wettregeln und bei der Auszahlung. Diese Übersicht trägt das zusammen, was im 2026er-Jahr über Markteinsteiger, Bewilligungen, Boni und Zahlungen gesagt werden kann, und sie ordnet die zehn genannten Marken danach, was sie vorlegen — nicht danach, wie laut ihr Auftritt ist.
Aktualisiert am 30 Oktober 2026; abgeglichen mit den Angaben der Anbieter zu Bewilligung, Wettgebühr und Spielerschutz, sowie mit den Veröffentlichungen der Landesregierungen und der Bundeswettbewerbsbehörde.
Grundlagen: Was „neu“ auf dem österreichischen Wettmarkt eigentlich heißt
Ein „neuer Wettanbieter“ ist im österreichischen Sportwettenrecht kein feststehender Begriff. Die Land-Wettgesetze unterscheiden zwischen Veranstaltern und Buchmachern, beide brauchen eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslands, und sie kennen kein Ablaufdatum der Neuheit. Wer 2024, 2025 oder 2026 erstmals österreichischen Kunden ein Online-Angebot macht, gilt im Sprachgebrauch als neu — unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst seit Jahren existiert. Das verschiebt die Frage: „Wer ist neu?“ wird zur Frage „Wer hat in Österreich eine Bewilligung, und wie liest man deren Angaben?“

Die zweite Eigenheit ist die föderale Struktur. Jedes der neun Bundesländer hat sein eigenes Wettgesetz und seine eigene Bewilligungsbehörde. Niederösterreich etwa regelt das über das NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), Wien über das Wiener Wettengesetz, Oberösterreich über das Oö. Wettgesetz. Wer in mehreren Ländern Wetten anbietet, braucht in jedem eine Bewilligung — was bei der Marktaufstellung erklärt, warum gerade Anbieter mit Trafik- oder Filialnetz mehrere Bescheide besitzen und warum ein Online-Anbieter vom Ausland aus mitunter nur für ein Land eine Bewilligung führt.
Die dritte Eigenheit: Es gibt keine nationale Konzession für Sportwetten und keine Bundesliste lizenzierter Anbieter. Das Glücksspielgesetz (GSpG) gilt für Lotterien und Casinos, nicht für die klassische Sportwette. Die Wette gilt — nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs — als Geschicklichkeitsspiel außerhalb des GSpG. Wer wissen will, ob ein Anbieter in Österreich bewilligt ist, schaut in dessen Impressum oder in den Bescheid des jeweiligen Landes — und nirgendwo sonst.
Diese drei Eigenheiten prägen alles, was folgt. Sie entscheiden, was ein „seriöser“ neuer Anbieter ist: einer, dessen Bewilligung sich nachweisen lässt, dessen Wettregel die österreichische Wettgebühr von fünf Prozent korrekt abrechnet und dessen Spielerschutz nicht nur am Papier existiert. Sie entscheiden, was eine Marke „neu“ macht: ein erstmaliger Marktauftritt, eine Umfirmierung oder ein Wechsel der Bewilligungsbehörde. Und sie entscheiden, was von einem ausländischen Anbieter zu halten ist, der mit Malta-, Gibraltar- oder Curaçao-Lizenz um österreichische Kunden wirbt — diese Lizenzen sind keine österreichischen Bewilligungen, sie werden in den Land-Wettgesetzen nicht erwähnt, und ob sie als Erlaubnis genügen, hängt vom Einzelfall und vom Serverstandort ab.
Wer in Österreich „Sportwetten“ anbieten darf
Veranstalter und Buchmacher brauchen eine Bewilligung des Landes, in dem sie tätig werden. Für Online-Wetten hängt die Zuständigkeit laut VwGH (9. April 2026, Ra 2025/02/0037) am Ort der Datenbereitstellung, also am Serverstandort des Anbieters. Sitzt der Server in Oberösterreich, gilt das Oö. Wettgesetz; sitzt er in Malta, ist die Frage nach oberösterreichischem Recht eine andere. Diese Knüpfung erklärt, warum dieselbe Marke in einem Bundesland eine Bewilligung führt und im nächsten nicht — und warum die Bundeswettbewerbsbehörde eine Übernahme an Auflagen bindet, die exakt den Filialverkauf in einem bestimmten Land betreffen.
Was sich gegenüber „etablierten“ Anbietern unterscheidet
Wer einen neuen Anbieter mit einem Platzhirsch wie Admiral oder tipp3 vergleicht, vergleicht in der Regel drei Dinge: das Quoteniveau, die Breite des Wettprogramms und den Werbeaufwand. Beim Quoteniveau schneiden neue Marken mitunter schlechter ab, weil sie noch keine eigene Margenkurve aufgebaut haben. Beim Wettprogramm ist es umgekehrt: Wer von außerhalb des österreichischen Filialnetzes startet, ist fast immer zuerst online unterwegs und kann das Programm schneller international skalieren. Beim Werbeaufwand schlagen neue Marken in der Regel mehr Lärm, weil jeder neue Marktanteil Marktanteil eines Bestandsanbieters ist — und genau dort sitzen die Versprechen, die später an den Bedingungen gemessen werden müssen.
Markteintritte und Umfirmierungen: Wer ist wann auf den Markt gekommen
Das 2026er-Jahr brachte zwei größere Bewegungen, die für die Beurteilung „neu“ relevant sind. Die erste ist die Übernahme von Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) durch Tipico, die Anfang September 2025 abgeschlossen wurde. Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte unter Auflagen genehmigt; eine Auflage betraf 20 Wettshops, die Tipico in Österreich verkaufen muss. Die verbleibenden Tipico-Shops in Österreich werden unter der Marke Admiral geführt, Tipico tritt in Österreich als Technologiepartner für Admiral auf. Für die Beurteilung als „neu“ zählt dabei weniger die Marke Admiral — Admiral ist alles andere als neu — als die Tatsache, dass die Eigentümerstruktur sich neu ordnet und die Marke Admiral in Österreich jetzt von Tipico technologisch versorgt wird.
Die zweite Bewegung ist die Umfirmierung der österreichischen Sportwetten-Sparte der Merkur Group: Aus Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, gegründet 1996, wurde im Juni 2025 Merkur Bets. Der Wechsel ist kein Marktneueintritt im strengen Wortsinn — das Unternehmen und das Filialnetz sind dieselben —, aber das Auftreten unter neuer Marke bringt für den Vergleich der jüngsten zwölf Monate durchaus etwas Neues mit.
Eine dritte Bewegung, die zeitlich nach vorn wirkt, ist die Übernahme der Tipico Group durch die Banijay Group im April 2026. Banijay hält zunächst 65 Prozent an einer gemeinsamen „Banijay Gaming“ mit Betclic, geplant sind mindestens 72 Prozent; die Gruppe nennt als Märkte Deutschland, Frankreich, Portugal, Österreich, Polen und die Elfenbeinküste. Mate Bacic, zuvor CEO von Tipico Austria und Admiral Austria, wird als CEO von Tipico genannt. Für Österreich folgt daraus, dass hinter den Marken Tipico und Admiral in den nächsten Jahren dieselbe Eigentümerstruktur steht — was die Frage, wie viele „neue“ Anbieter es tatsächlich gibt, zusätzlich zuspitzt.
Neben diesen drei Bewegungen gibt es Marken, die sich als „neu“ positionieren, ohne dass ihre österreichische Bewilligung in derselben Weise belegt ist. Vierklee nennt im Impressum eine Buchmacherlizenz der Tiroler Landesregierung (Zl. IIa.10.065/144-0), die anwendbare Rechtsvorschrift ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Starsportwetten führt im Google-Play-Eintrag einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde. Welches Bundesland den Bescheid erteilt hat, ist dort nicht angegeben. Wer sich auf diese Angaben stützt, sollte prüfen, ob die Bewilligung sich auf das eigene Bundesland bezieht — sonst hilft der Bescheid für die Frage, ob im eigenen Land bewilligt gewettet wird, nicht weiter.
Rechtslage: Was die Land-Bewilligung leistet — und was nicht
Österreich kennt im Sportwettenrecht keinen Bundesrahmen und keine Bundesliste. Was es gibt, sind die Wettgesetze der neun Länder, die jeweils eine Bewilligungspflicht enthalten, eine zuständige Landesbehörde und ein eigenes Sanktionsinstrument. Niederösterreich hat mit dem NÖ Wettgesetz vom 27. Mai 2020 die jüngste Fassung, die Bewilligung erteilt die NÖ Landesregierung. Wien regelt das über das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016), zuständig ist der Magistrat. Oberösterreich hat das Oö. Wettgesetz. Wer eine Land-Bewilligung führt, hat damit eine Erlaubnis für das jeweilige Bundesland — und das ist mehr als nur eine Fußnote: Sanktionen gegen Anbieter ohne Bewilligung sind in den Landesgesetzen geregelt (Wien bis 22.000 €, Oberösterreich bis 20.000 €), und sie richten sich gegen den Anbieter, nicht gegen den Spieler.

Die Frage, was eine ausländische Lizenz in Österreich wert ist, hat keine einheitliche Antwort. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority, der Gibraltar Gambling Commissioner oder der Curaçao Gaming Authority ersetzt die Land-Bewilligung nicht — sie steht in den Land-Wettgesetzen nicht. Ob sie als Erlaubnis genügt, hängt am Serverstandort des Anbieters und am Sitz der Datenbereitstellung. Das ist keine juristische Spitzfindigkeit: Wer in Österreich bei einem Malta-lizenzierten Buchmacher wettet, wettet im strengen Sinn nicht bei einem „in Österreich bewilligten“ Anbieter. Die Frage, ob das erlaubt ist, ist politisch und rechtlich umstritten — die zuständigen Behörden sehen das nicht einheitlich, Gerichte haben die Frage wiederholt behandelt.
Was die Land-Bewilligung tatsächlich prüft
Die Land-Bewilligung ist eine gewerberechtliche Erlaubnis, keine Garantie für einzelne Produktmerkmale. Sie prüft den Anbieter, seine Eigentümer, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Spielsucht-Vorkehrungen und — je nach Land — die Spielerverifikation. Sie garantiert nicht, dass die Quoten konkurrenzfähig sind, dass die Auszahlung schnell geht oder dass es überhaupt ein Online-Angebot gibt. Für die Frage „Wer ist seriös?“ liefert die Bewilligung eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung.
Wettgebühr und wer sie trägt
Seit dem 1. April 2025 unterliegen alle Einsätze auf Sportwetten in Österreich einer Gebühr von fünf Prozent. Die Rechtsgrundlage ist § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG in der Fassung von BGBl. I Nr. 7/2025 (zuvor zwei Prozent seit Oktober 2005). Die Gebühr schuldet, wer die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt — also der Anbieter, nicht der Spieler. Wie der Anbieter sie weitergibt, ist seine Sache. tipp3 gibt an, die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst zu tragen und bei gewonnenen Wetten fünf Prozent des Gewinns abzuziehen. Das ist nicht die einzige Möglichkeit — andere Anbieter können die Gebühr in die Quote einpreisen, sie vom Einsatz abziehen oder sie offen ausweisen. Der Bundesfinanzgerichtshof hat am 12. Mai 2026 (RV/7100519/2026) die Beschwerde eines Wettanbieters gegen die Fünf-Prozent-Gebühr zurückgewiesen; die Gebühr ist also standfest, ihre Verteilung an den Kunden ist Verhandlungssache zwischen Anbieter und Kunde.
Live-Wetten, Limits und was die Länder unterscheidet
| Eigenschaft | Was die Land-Gesetze sagen |
|---|---|
| Live-Wetten erlaubt | Ja, aber eingeschränkt: Wien erlaubt Live-Wetten nur auf Teilergebnisse oder das Endergebnis; Oberösterreich nur auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse oder auf den nächsten Torschützen; Niederösterreich derzeit nicht abschließend geregelt |
| Einsatzlimit pro Wette | 500 € in Oberösterreich und Niederösterreich; 50 € pro Wette an Terminals ohne Schalter in Wien; online in anderen Ländern nicht durchgängig geregelt |
| Mindestalter | 18 Jahre (Wien, Oberösterreich; Anbieter nennen es selbst) |
| Werbezeitfenster | Keine bundesweite Sperre; Länder setzen einen verantwortungsvollen Standard (Wien § 18 Abs. 4) |
Was die Reform 2026 bringt — und was nicht
Das Glücksspielreformgesetz 2026 befand sich am 14. Oktober 2026 noch im Entwurfsstadium. Es schafft ein Sperrregister und ein Limitregister, aber für GSpG-Glücksspiele, also für Lotterien und Casinos. Sportwetten sind darin nicht erfasst. Wer erwartet, dass die Reform 2026 ein bundesweites Sperrregister für Sportwetten bringt, wartet vergebens — diese Reform betrifft Casino- und Lotto-Kunden, nicht Wettkunden. Was übrigens für die Frage „Wo sperre ich mich?“ bedeutet: Es gibt für Sportwetten kein zentrales Register, sondern nur die Sperre beim einzelnen Anbieter, in der Regel pro Bundesland unterschiedlich geregelt.
Spielerschutz: Was neue Anbieter leisten müssen — und wo Lücken bleiben
Spielerschutz im Sportwettenrecht ist Ländersache, und die Lücken sind deutlich. Es gibt kein nationales Sperrregister für Sportwetten, keine bundesweite Pflicht zu Einzahlungslimits, keine einheitliche Altersprüfung über die Ländergrenzen hinweg. Was es gibt, sind die Spielerschutzregeln der Land-Wettgesetze, die Vorgaben der jeweiligen Anbieter in deren Wettregeln und die Selbstsperre pro Anbieter — was bei einem Anbieterwechsel die Sperre nicht automatisch mitnimmt.
Bei tipp3 etwa gibt es eine Spielpause von einem, drei oder sechs Monaten, das Guthaben bleibt im Konto, und eine Selbstsperre von einem, zwei oder drei Jahren, das Guthaben wird auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen. Beide Sperren sind nach dem Start nicht aufhebbar. Bei win2day gilt ein Einzahlungslimit: bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Beide Anbieter sind Land-bewilligt; die Limits sind Teil ihrer Wettregel, nicht bundesweit.
Was bei neuen Anbietern zu prüfen ist
Vier Punkte, die für jeden neuen Anbieter vor der ersten Einzahlung auf der Tabelle stehen sollten:
- Alter und Verifikation. Wird das Alter vor der ersten Einzahlung geprüft, nicht erst vor der Auszahlung?
- Einzahlungslimits. Gibt es ein Limit, das standardmäßig gesetzt ist — nicht nur eines, das der Kunde selbst setzen kann?
- Selbstsperre. Welche Fristen gibt es, und ist die Sperre mit anderen Sperren verknüpft (z. B. mit dem Bankkonto, mit einer zentralen Datei)?
- Hilfsangebote. Wird auf Playsponsible.at oder eine vergleichbare Anlaufstelle verwiesen, oder nur auf eine Hotline des Anbieters?
Was fehlt und warum es fehlt
Was österreichischen Kunden bei einem neuen Anbieter am häufigsten fehlt, ist eine Sperre, die markenübergreifend wirkt. In den Niederlanden gibt es Cruks, in Deutschland gibt es OASIS, in Österreich gibt es für Sportwetten keine vergleichbare Einrichtung. Wer sich bei drei neuen Anbietern separat sperren lässt, sperrt sich dreimal — und muss jede Sperre einzeln aufheben, wenn die Frist abläuft. Eine Reform, die das ändern würde, ist im Entwurfsstadium 2026 nicht in Sicht. Oppositionelle Landtagsmotionen in der Steiermark und in Niederösterreich (2025) fordern nationale Limits, sind aber nicht in Kraft.
Boni und Gratiswetten: Was neue Anbieter versprechen — und was es kostet
Neue Anbieter werben mit Willkommensbonussen, weil sie müssen — der Markt in Österreich ist eng, der Wechselaufwand für den Kunden ist klein, und ein Bonus ist das schnellste Mittel, einen Wechsel überhaupt auszulösen. Die Versprechen sind in der Regel dieselben: ein „100 %-Bonus“ auf die erste Einzahlung, eine „Gratiswette“ auf die erste Wette, ein „boosted odds“-Paket für Stammkunden. Was sie kosten, steht in den Wettregeln, und genau dort unterscheiden sich die Angebote.
Drei Begriffe, die in jedem Bonus-Text vorkommen, sollte man lesen können:
- Umsatzfaktor. Wie oft der Bonus (oder Bonus plus Einzahlung) umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ein Faktor von 5× auf den Bonus heißt: Wer 100 € Bonus bekommt, muss 500 € an Wetten platzieren.
- Mindestquote. Welche Quote eine Wette haben muss, damit sie auf den Umsetzungsfortschritt zählt. Quoten unter dieser Grenze zählen nicht. Wer nur auf Favoriten wettet, läuft Gefahr, den Umsetzungsfortschritt nicht zu erreichen.
- Frist. In welchem Zeitraum der Umsetzungsfortschritt erreicht sein muss. Wer drei Monate braucht, schließt das Angebot in der Regel nicht ab.
Die Kombination dieser drei Faktoren entscheidet, was vom Bonus übrig bleibt. Ein 100 €-Bonus mit 5× Umsatz und Mindestquote 1,80 ist sportlich fair, wenn die Frist bei 30 Tagen liegt. Dieselben Bedingungen mit 14 Tagen Frist drängen den Kunden in risikoreichere Wetten — und drücken den Erwartungswert des Bonus.
Wettgebühr und Bonus
Seit April 2025 schlägt die Wettgebühr von fünf Prozent auf jeden Einsatz. Wer einen Bonus umsetzt, zahlt die Gebühr auf jeden umgesetzten Euro mit — und damit auf den Bonus, nicht nur auf den eigenen Einsatz. Wer 500 € umsetzt, zahlt 25 € Wettgebühr, unabhängig davon, ob der Bonus ausbezahlt wird. Bei einem 100 €-Bonus mit 5× Umsatz sind das 25 € an Gebühr, die der Erwartungswert des Bonus erst einmal übersteigen muss.
Bonus ohne Einzahlung
Boni ohne Einzahlung sind seltener, als die Werbung vermuten lässt, und sie sind in der Regel an strengere Bedingungen geboten: höhere Umsatzfaktoren, kürzere Fristen, niedrigere Höchstgewinne aus dem Bonus. Wer einen No-Deposit-Bonus annimmt, sollte die maximale Auszahlung aus dem Bonus prüfen — sie liegt oft bei 50 oder 100 €, deutlich unter dem, was eine erste Einzahlung an Bonus bringt.
Was Willkommensangebote in Österreich typischerweise auszeichnet
| Bedingung | Üblicher Bereich bei neuen österreichischen Anbietern |
|---|---|
| Umsatzfaktor auf den Bonus | 5× bis 8× |
| Umsatzfaktor auf Bonus plus Einzahlung | 3× bis 6× |
| Mindestquote | 1,50 bis 2,00 |
| Frist | 14 bis 60 Tage |
| Maximaler Gewinn aus Gratiswette | 100 € bis 500 €, je nach Anbieter |
| Beitrag verschiedener Märkte | Live-Wetten zählen oft nur teilweise oder gar nicht |
Zahlungen und Auszahlung: Was bei neuen Anbietern zu erwarten ist
Zahlungsmethoden sind das sichtbarste Versprechen eines neuen Anbieters — und der Bereich, in dem die Erwartung am häufigsten enttäuscht wird. Wer eine breite Zahlungspalette ankündigt, hat oft nur ein halbes Dutzend Methoden implementiert, und wer „PayPal“ auf die Seite schreibt, hat bisweilen nur PayPal für Einzahlungen, nicht für Auszahlungen.
Was die Zahlungsseite verrät
Drei Punkte, die auf der Zahlungsseite eines neuen Anbieters sofort auffallen sollten:
- Einzahlungs- und Auszahlungsmenge. Ist die Methode für Ein- und Auszahlung freigeschaltet, oder nur für eine Richtung? PayPal, Kreditkarte und Banküberweisung sind in der Regel beidseitig; E-Wallet-Anbieter sind es oft, Kryptowährungen sind es manchmal nur einseitig.
- Gebühren. Werden Gebühren auf Ein- oder Auszahlung erhoben? Die häufigste Position ist eine Gebühr auf die Auszahlung, insbesondere bei kleineren Beträgen.
- Bearbeitungsdauer. Wie lange dauert es, bis eine Auszahlung auf dem Konto ist? „Sofort“ ist ein Werbeversprechen; die Bearbeitung beim Anbieter dauert in der Regel 24 bis 72 Stunden, anschließend kommt die Banklaufzeit.
PayPal als Sonderfall
PayPal ist unter neuen Anbietern ein umkämpfter Punkt: Kunden erwarten es, Anbieter verhandeln die Konditionen direkt mit PayPal, und die Verfügbarkeit schwankt. Wer einen neuen Anbieter sieht, der „PayPal“ anbietet, sollte prüfen, ob die Methode im österreichischen Markt tatsächlich freigeschaltet ist — manche Anbieter zeigen die Methode global, schalten sie aber pro Markt einzeln frei.
Krypto und neue Methoden
Kryptowährungen sind bei neuen Anbietern häufiger als bei etablierten — was mit der Anbieterstruktur (Curaçao-lizenziert) zusammenhängt, nicht mit dem österreichischen Markt. Für österreichische Kunden bedeutet das eine Zahlungsmethode ohne Banklaufzeit, aber auch ohne den Schutz der österreichischen Bankenaufsicht. Wer mit Krypto einzahlt, hat nach der Einzahlung in der Regel keine Möglichkeit, die Transaktion über die Hausbank zurückzubuchen.
Neue Wettanbieter im Überblick: Wer bietet was in Österreich?
Die nachfolgende Übersicht führt zehn Anbieter auf, geordnet nach dem Vorliegen einer Land-Bewilligung. Anbieter mit einer nachgewiesenen Bewilligung stehen oben, Anbieter ohne österreichische Bewilligung folgen mit dem Vermerk „ohne österreichische Bewilligung“. Beide Gruppen werden nach denselben Kriterien beschrieben; die fehlende Bewilligung wird im Klartext benannt.
| Anbieter | Bewilligung in Österreich | Betreiber oder ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| tipp3 | Bewilligung der NÖ Landesregierung, Bescheid 10.12.2020 | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. |
| win2day (Sportwetten) | Bewilligung der NÖ Landesregierung, Bescheid 10.12.2020 | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH |
| Starsportwetten | Bewilligung (Land und Bescheid nicht im Angebot benannt) | Star Sportwetten GmbH |
| Admiral | Bewilligung der OÖ Landesregierung | ADMIRAL Sportwetten GmbH |
| Vierklee | Bewilligung der Tiroler Landesregierung, Zl. IIa.10.065/144-0 | Vierklee Wettbüro GmbH |
| Merkur Bets | Bewilligung (Land und Bescheid nicht im Angebot benannt) | Merkur Group Österreich |
| Lottoland | Ohne österreichische Bewilligung | MGA-Lizenz (Malta) |
| bet-at-home | Ohne österreichische Bewilligung | MGA-Lizenz (Malta) |
| Spinsino | Ohne österreichische Bewilligung | Curaçao-Lizenz |
| 888sport | Ohne österreichische Bewilligung | Gibraltar-Lizenz (Evoke plc) |
Anbieter mit Land-Bewilligung
tipp3 — der Platzhirsch unter den österreichischen Online-Anbietern. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001; das Angebot läuft über rund 3.300 Trafiken und Annahmestellen, die Trafik-App und das Online-Portal tipp3. Die Bewilligung der NÖ Landesregierung (Bescheid vom 10.12.2020, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020) ist belegt und im Impressum nachgewiesen. Bei der Wettgebühr wählt tipp3 die transparente Lösung: Die Gebühr wird bei verlorenen Wetten selbst getragen, bei gewonnenen Wetten werden fünf Prozent des Gewinns abgezogen. Das Spielerschutzangebot ist solide: Spielpause (1, 3 oder 6 Monate) und Selbstsperre (1, 2 oder 3 Jahre) sind nach dem Start nicht aufhebbar, was die Sperre wirksam und nicht anfechtbar macht. Für Kunden, die einen Anbieter mit nachgewiesener Bewilligung, breitem Vertriebsnetz und klarem Spielerschutz suchen, ist tipp3 die erste Adresse — auch wenn der Begriff „neu“ auf ihn nicht passt.
win2day — die Sportwetten-Sektion des österreichischen Lotterien-Anbieters. Betreiber ist die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH, die Wettordnung nennt dieselbe Bewilligung der NÖ Landesregierung wie tipp3 (Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020), getrennt von der bundesweiten GSpG-Konzession für Lotto und Casino. Wer bei win2day wettet, hat damit die österreichische Bewilligung auf der Sportwettensseite; wer dort Lotto oder Casino spielt, ist im GSpG-Regime. Das Einzahlungslimit ist hart: bis 26 Jahre 250 € pro Woche, ab 26 Jahren 1.680 € pro Kalendermonat, Gewinne zählen nicht. Das ist die strengste Standardgrenze auf dem österreichischen Markt — was für den einen ein Nachteil ist, ist für den anderen ein Grund, gerade hier zu spielen.
Starsportwetten — ein kleinerer Anbieter, der im Google-Play-Eintrag einen Bescheid vom 8. März 2022 nennt. Welches Bundesland den Bescheid erteilt hat und welche Bescheidnummer er führt, ist in der App-Beschreibung nicht angegeben. Was bleibt, ist die Aussage, dass die Starbet24 GmbH als „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“ auftritt. Für Kunden, die einen Anbieter mit Online- und stationärem Angebot suchen, ist Starsportwetten eine Adresse; für Kunden, die Wert auf eine klar zugeordnete Bewilligung legen, ist die Angabe im Impressum zu prüfen.
Admiral — die etablierte Marke, die jetzt zu Tipico gehört. Die ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen wurde von Walter Grubmüller gegründet, war von 2001 bis 2006 an der Wiener Börse notiert und gehört seit der Übernahme von Novomatic zu Tipico. Die Bewilligung der OÖ Landesregierung ist im Angebot benannt; was sich durch die Übernahme ändert, ist die Eigentümerstruktur. Für Kunden bedeutet das: Die Bewilligung bleibt, die Marke bleibt, der Technologiepartner wechselt. Wer Admiral kennt, erkennt Admiral wieder; wer einen „neuen“ Anbieter sucht, sucht bei Admiral vergebens.
Vierklee — ein Tiroler Anbieter mit klar zugeordneter Bewilligung. Das Impressum nennt die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung, anwendbare Rechtsvorschrift ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Das ist mehr Klartext als bei vielen Wettbewerbern. Für Kunden, die einen Anbieter mit Tiroler Verwurzelung suchen, ist Vierklee eine offene Adresse; für Kunden, die in anderen Bundesländern wohnen, ist zu prüfen, ob die Tiroler Bewilligung für die eigene Adresse trägt.
Merkur Bets — die neue Marke der Merkur Group, vormals Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien. Das Unternehmen wurde 1996 gegründet und ist seit Juni 2025 unter Merkur Bets unterwegs. Die österreichische Bewilligung ist benannt; welches Land und welcher Bescheid genau, ist im öffentlichen Auftritt nicht angegeben. Für Kunden, die einen Anbieter mit gewachsener Marktpräsenz und neuer Marke suchen, ist Merkur Bets die passende Adresse; für Kunden, die eine spezifische Bewilligung nachsehen wollen, fehlt der Beleg im Impressum.
Anbieter ohne österreichische Bewilligung
Lottoland — eine Marke, die 2013 von David Rosen gegründet wurde und ihren Sitz in Gibraltar hat (Ocean Village Marina). Lottoland ist primär Lotto, nicht Sportwette; Sportwetten sind ein Zusatzangebot. Die Malta-Lizenz ist keine österreichische Bewilligung; ob Lottoland in Österreich Sportwetten anbieten darf, hängt am Serverstandort und am jeweiligen Land. Wer bei Lottoland wettet, ist im strengen Sinn nicht bei einem „in Österreich bewilligten“ Anbieter.
bet-at-home — eine 1999 in Wels gegründete Marke, die heute zur bet-at-home AG mit Sitz in Düsseldorf gehört. Die internationalen Lizenzen werden über die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Mosta (Malta) gehalten. Eine österreichische Bewilligung nennt der öffentliche Auftritt nicht. Wer in Österreich bei bet-at-home wettet, wettet bei einem Malta-lizenzierten Anbieter ohne österreichische Bewilligung. Die Frage, ob das zulässig ist, hängt am Land.
Spinsino — eine Marke, deren Online-Auftritt bei Abruf als mexikanisches Angebot aufgebaut war (spanische Texte, Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi). Eine deutsche oder österreichische Version wurde nicht gefunden. Die Lizenz nennt Curaçao, was keine österreichische Bewilligung ist. Für österreichische Kunden ist Spinsino ein Anbieter ohne klaren Marktauftritt im Inland.
888sport — die Sportwette der Evoke plc (früher 888 Holdings), mit Hauptsitz in Gibraltar und einer Glücksspiellizenz der Regierung von Gibraltar. Die Gibraltar-Lizenz ist keine österreichische Bewilligung. 888sport gehört zu den internationalen Marken, die in vielen Märkten aktiv sind, in Österreich aber keine Land-Bewilligung führen.
Was die Zusammenstellung zeigt
Sechs von zehn Anbietern führen eine österreichische Bewilligung, vier nicht. Die Gruppe ohne Bewilligung ist nicht homogen: bet-at-home und 888sport sind etablierte Marken mit großen Kundenstämmen, Lottoland ist primär Lotto, Spinsino ist im Inland nicht klar aufgestellt. Wer in dieser Tabelle einen „neuen Anbieter“ sucht, findet ihn am ehesten in den Reihen von Starsportwetten, Merkur Bets und Spinsino — alle drei sind jünger im österreichischen Auftritt als tipp3, Admiral oder Vierklee. Wer einen Anbieter mit klar zugeordneter Bewilligung sucht, findet ihn bei tipp3, win2day, Admiral und Vierklee. Wer einen Anbieter mit großer internationaler Marke sucht, findet ihn bei bet-at-home und 888sport — mit dem Zusatz, dass die Bewilligung in Österreich fehlt.
Wie die neue Wettanbieter-Lage zu lesen ist
Ein „neuer Wettanbieter“ in Österreich ist im 2026er-Jahr kein klarer Begriff. Was als neu angekündigt wird, kann eine Marke sein, die in Österreich zum ersten Mal auftritt, ein Anbieter, der umfirmiert wurde, oder ein Unternehmen, das hinter einer bestehenden Marke die Eigentümerstruktur wechselt. Die wichtigste Trennlinie ist die Bewilligung: Wer eine Land-Bewilligung führt, ist im jeweiligen Bundesland erlaubt tätig; wer sie nicht führt, ist es im strengen Sinn nicht.
Die Konsequenz ist praktisch. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft das Impressum, sucht die Bewilligung des zuständigen Landes und gleicht die Angaben mit der Rechtsgrundlage ab. Wer über die österreichischen Grenzen hinausgeht, akzeptiert, dass die Spielsucht-Sperre pro Anbieter gilt, dass die Auszahlung den Bedingungen des Anbieters folgt und dass die Beschwerdestelle im Ausland sitzt. Beide Wege sind gangbar; keiner ist risikolos. Die Wahl zwischen ihnen ist eine persönliche, keine technische — und sie hängt davon ab, wie viel einem die Land-Bewilligung wert ist.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Österreich
Wann gilt ein Anbieter als „neu“, und wie findet man den Betreiber?
Als neu gilt, wer in Österreich erstmals ein Online-Angebot macht — unabhängig vom Gründungsdatum des Unternehmens. Der Betreiber steht im Impressum: Firma, Sitz, gegebenenfalls UID-Nummer. Wer ein Impressum ohne Bewilligungsbehörde führt, sollte genauer hinsehen.
Welche Bewilligung braucht ein Anbieter in Österreich, und reicht Malta?
Eine Bewilligung des Bundeslands, in dem die Wette vermittelt wird. Malta, Gibraltar oder Curaçao sind keine österreichischen Bewilligungen. Ob eine ausländische Lizenz als Erlaubnis genügt, hängt am Serverstandort und am jeweiligen Land — eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Woran erkennt man, ob der Anbieter die Wettgebühr trägt?
Im Kleingedruckten: Wo ist die Gebühr ausgewiesen, und auf welcher Basis? Wer sie trägt, ist Verhandlungssache. tipp3 etwa trägt sie bei verlorenen Wetten und zieht sie bei gewonnenen Wetten vom Gewinn ab. Andere Anbieter preisen sie in die Quote ein — was die Quote schlechter macht, aber nicht offen ausweist.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten bei Willkommensangeboten?
Die Spannweite reicht von 5× bis 8× Umsatz auf den Bonus, mit Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00 und Fristen zwischen 14 und 60 Tagen. Wer ein Angebot annimmt, sollte alle drei Faktoren lesen und prüfen, ob die eigene Wettstrategie die Bedingungen realistisch erfüllt.
Wo lässt sich eine Selbstsperre beantragen, und gilt sie markenübergreifend?
Beim einzelnen Anbieter. Eine markenübergreifende Sperre gibt es für Sportwetten in Österreich nicht. Die Reform 2026 bringt ein Sperrregister für GSpG-Glücksspiele, nicht für Sportwetten. Wer sich bei mehreren Anbietern sperren lassen will, muss jeden einzeln ansprechen.
Welche Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten sind üblich?
E-Wallet, Kreditkarte und Banküberweisung sind Standard; PayPal ist nicht überall verfügbar; Krypto ist häufiger bei ausländischen Marken als bei Land-bewilligten. Die Auszahlung dauert beim Anbieter 24 bis 72 Stunden Bearbeitung, dann kommt die Banklaufzeit. Wer „sofort“ liest, sollte im Kleingedruckten nachsehen.
Dieser Beitrag wurde vom Team von Handballwetten Info erstellt.
