Datenschutz und Betroffenenrechte – Handballwetten Info
Auf Handballwetten Info werden Handballwetten und weitere Sportwetten erklärt; verarbeitet wird dafür nur, was der Betrieb einer Informationswebsite an personenbezogenen Daten erfordert. Rechtlich maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).
Zuständigkeit
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Z 7 DSGVO ist der Betreiber von Handballwetten Info. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf handballwettenat.com, an das sich auch Datenschutzanfragen richten.
Datenkategorien
Der Webserver protokolliert bei jedem Aufruf die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die aufgerufene Adresse, die Datenmenge, die verweisende Seite und den Browsertyp. Diese Protokolle sichern den Betrieb und wehren Angriffe ab; nach spätestens 90 Tagen werden sie gelöscht oder gekürzt. Eine E-Mail oder ein Formular führt zu Name, Adresse und Nachricht, die nur der Antwort dienen. Wettkonto, Einzahlungen und Ausweisdaten existieren auf Handballwetten Info nicht.
Grundlagen
Protokolle und Anfragen werden auf das berechtigte Interesse an einem stabilen und sicheren Betrieb gestützt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Anfragen mit Vertragsbezug auf lit. b. Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, und die Reichweitenmessung verlangen eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021); ein Widerruf wirkt für die Zukunft und ist jederzeit möglich.
Weitergabe
Ein Verkauf personenbezogener Daten findet nicht statt. Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail erhalten Daten auf Basis eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO, Behörden nur bei gesetzlicher Pflicht. Staaten außerhalb des EWR werden nur mit Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder geeigneten Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO beliefert, etwa mit Standardvertragsklauseln.
Speicherung
Protokolldaten bleiben höchstens 90 Tage bestehen. Anfragen werden nach der Erledigung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht gilt, einwilligungsbasierte Daten nach Widerruf oder Zweckfortfall.
Betroffene
Betroffene können nach Art. 15 bis 21 DSGVO Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch beanspruchen. Die Antwort erfolgt unentgeltlich binnen eines Monats; Art. 12 Abs. 3 DSGVO gestattet bei komplexen oder zahlreichen Anfragen eine Verlängerung um weitere zwei Monate. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall und Profiling gibt es nicht.
Aufsichtsbehörde
Bei einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht steht nach Art. 77 DSGVO die Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in Wien offen.
Stand: 30 October 2026.
